Das Zweite
Vatikanische Konzil vollzog sich nach der Einberufung des Papstes Johannes
XXIII vom elften Oktober 1962 bis zum achten Dezember 1965 und sollte zur
Aktualisierung dogmatischer Sätze dienen hinsichtlich derer Orientierung auf
das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters. Im Jahre 1963 wurde es bedingt
durch den Tod des Papstes Johannes XXIII von Papst Paul VI. weitergeführt und
schließlich 1965 beendet.
Bei dem
Zweiten Vatikanischen Konzil waren insgesamt 3044 Teilnehmer und Bischöfe aus
133 Ländern anwesend. Die christlichen Kirchen ohne römisch-katholische Prägung
- ausgenommen der Griechisch-Orthodoxen – wohnten der Versammlung direkt oder indirekt (durch Vertreter
größerer Kirchenzusammenschlüsse) bei. Zu den Teilnehmern dieses Konzils, dessen Entscheidung
für die Religionsfreiheit in der bürgerlichen Staatsordnung ausfiel, gehörten
die späteren Päpste Johannes Paul I., Johannes Paul II. sowie Benedikt
XVI.
Das Konzil
begann am elften Oktober 1962 mit einer großen Prozession, mit welcher sich
2498 Konzilsväter im Petersdom versammelten. Der folgende Verhandlungsverlauf
des Konzils lässt sich in vier Sitzungsperioden einteilen:
Erste
Sitzungsperiode (11. Oktober
bis 8. Dezember 1962):
In dieser Sitzungsperiode wurden die zehn Konzilskommissionen besetzt, die für das Zusammenstellen und Überarbeiten der Ergebnisse verantwortlich waren.
In dieser Sitzungsperiode wurden die zehn Konzilskommissionen besetzt, die für das Zusammenstellen und Überarbeiten der Ergebnisse verantwortlich waren.
Zweite
Sitzungsperiode (29. September
bis 4. Dezember 1963):
In dieser Sitzungsperiode sollten die ersten Dokumente beschlossen werden, in denen unter anderem die Stellung der Bischöfe in der Zukunft geklärt wird.
In dieser Sitzungsperiode sollten die ersten Dokumente beschlossen werden, in denen unter anderem die Stellung der Bischöfe in der Zukunft geklärt wird.
Verabschiedete Dokumente:
- Sacrosanctum Concilium: Konstitution über die heilige Liturgie (zur Reformierung der Liturgie)
- Inter mirifica: Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel
Dritte Sitzungsperiode (14.
September bis 21. November 1964):
In dieser Sitzungsperiode sollte das Dekret zur Religionsfreiheit verfasst werden. Da das Konzil jedoch in eine Krise geriet, wurde die Verabschiedung dieses Dekrets vertagt. So erschien erst 1965 in der vierten Sitzungsperiode die Korrektur des katholischen Absolutheitsanspruchs in dem Dokument Dignitatis humanae.
In dieser Sitzungsperiode sollte das Dekret zur Religionsfreiheit verfasst werden. Da das Konzil jedoch in eine Krise geriet, wurde die Verabschiedung dieses Dekrets vertagt. So erschien erst 1965 in der vierten Sitzungsperiode die Korrektur des katholischen Absolutheitsanspruchs in dem Dokument Dignitatis humanae.
Verabschiedete Dokumente:
- Lumen Gentium: Dogmatische Konstitution über die Kirche
- Unitatis redintegratio: Dekret über den Ökumenismus
- Orientalium Ecclesiarum: Dekret über die katholischen Ostkirchen
Vierte Sitzungsperiode (14. September bis 8. Dezember 1965):
Diese Sitzungsperiode wurde durch den Papst angesetzt, da die Konzilsteilnehmer Zeitknappheit bemerkten. Am 8. Dezember 1965 wurde das Konzil beendet. Die festgelegten Botschaften wurden an die Welt mitgeteilt.
Diese Sitzungsperiode wurde durch den Papst angesetzt, da die Konzilsteilnehmer Zeitknappheit bemerkten. Am 8. Dezember 1965 wurde das Konzil beendet. Die festgelegten Botschaften wurden an die Welt mitgeteilt.
Verabschiedete
Dokumente:
- Perfectae Caritatis: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens
- Nostra Aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen
- Optatam Totius: Dekret über die Ausbildung der Priester
- Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche
- Dei Verbum: Konstitution über die göttliche Offenbarung
- Apostolicam Actuositatem: Dekret über das Laienapostolat
- Presbyterorum Ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester
- Gravissimum Educationis: Erklärung über die christliche Erziehung
- Ad Gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche
- Dignitatis humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit
- Gaudium et Spes: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute
Insgesamt wurde in den
Dokumenten besonders die praktische Umsetzung des katholischen Glaubens im
Verhältnis zu anderen Religionen, zwischen dem Einzelnen und der katholischen
Kirche, zwischen der Kirche und dem Staat und im Bereich der Riten behandelt.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Vatikanisches_Konzil